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     Das geplante Bootshaus der Seepolizei

Der Chappele-Leist hat Einsprache gemacht. Die Einsprache sehen Sie hier

Brücke
Hier soll das Bootshaus hinkommen. Es ragt weit ins Wasser hinaus und verschandelt das ganze Ufer.
Es liegt in der Uferschutzzone, in der alle Massnahmen untersagt sind, welche das natürliche Landschaftsbild beeinträchtigen können. 


Etwas genauer vom Stegmattsteg aus betrachtet

Der Standort hat für die 4000 Einwohner von Hinterkappelen eine ganz besondere Bedeutung. Der Stegmattsteg konnte nur dank der aktiven Mithilfe der Bevölkerung von Hinterkappelen finanziert werden. So betrieb die Hinterkappelen-Frauengruppe unter Mithilfe der Vereine der Gemeinde Wohlen unentgeltlich die Stegmattbeiz, deren Ertrag den Bau des Stegmattsteges überhaupt erst ermöglichte.
Dafür erhielt die Frauengruppe 1994 sogar den Wohlener Hecht, eine Auszeichnung der Gemeinde Wohlen für ausserordentlich Leistungen.

Von der Aussichtskanzel auf dem Stegmattsteg aus gesehen

Der Standort ist heute denn auch ein sehr beliebter Freizeitplatz mit Sitzbänken am Uferweg. Er ist im Uferschutzplan als Rastplatz eingezeichnet und wird als offizielle Einstiegs- und Ausstiegsstelle für Schlauchboote, Schwimmer und Schwimmerinnen rege benutzt.
Nach dem Bau des Bootshauses kann er diese Funktion kaum mehr erfüllen. Oder wollen Sie gegen einen 6m hohen Klotz schauen?

Die bestehende Einstiegs- und Ausstiegsstelle für Schlauchboote und Badende ist ebenfalls den Aktivitäten eines in Hinterkappelen gegründeten Vereines zu verdanken. So wurden u.A. auch die für die Bepflanzung notwendigen Setzlinge symbolisch an die Einwohner verkauft.

Unter dem Stegmattsteg durchgeschaut

Sollen Badende - nachdem sie das Bootshaus umschwommen haben - stattdessen hier aussteigen?

Oder ihr Gummibot reinziehen? 

Bei der Einmündung des Grabenbaches?
Übrigens: Das überlaufende Schmutzwasser des nahen Abwasserpumpwerks fliesst in den Grabenbach.

Von der anderen (West-) Seite betrachtet

Das neue Bootshaus wird das bestehende Bootshaus Wegmüller in allen Dimensionen bei weitem überragen.

Wegen angeblicher Unmöglichkeit eines Realersatzes wird im Baubewilligungsgesuch ein finanzieller Ausgleich „berechnet“.

Resulat: 7’850 Fr, die dann in ein bereits beschlossenes Projekt fliessen sollen. So quasi von einem „Kässeli“ in ein Anderes.

Das sind pro Einwohner in Hinterkappelen keine 2 Franken!

Für dieses Trinkgeld wäre kaum ein Hinterkappeler oder eine Hinterkappelerin bereit dieses schöne Plätzchen zu opfern.
Ein solcher "Ablass" ist schon eher eine Beleidigung.

Für die Bauherrschaft wäre es bei einem solch lächerlichen Betrag natürlich wesentlich einfacher, sich vom angerichteten Schaden freizukaufen, als aktiv nach einem geeigneten Standort zu suchen und diesen dann auch durchzusetzen.

Auf der Homepage der Schlossmatte wird das Projekt mit den wichtigsten Publikationsunterlagen recht ausführlich behandelt.
http://www.schlossmatte.ch/bootshaus/



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