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Chappele-Leist |
Unsere Einsprache zum Baugesuch für ein regionales Ruderzentrum (Bootshaus) am Eyweg/Uferweg zwischen Fussballplatz und Familiengärten in Hinterkappelen |
Das ist die Sicht des Autofahrers, der in den Eyweg abzweigen will. Schon jetzt ein ungutes Gefühl. (Und wenn da jetzt Einer oder Eine daher gebraust kommt) Und das dann noch mit einem Bootsanhänger? |
Die gesamte Parzelle 3665 liegt in der Sport- und Freizeitzone.
Aus dem Baugesuch geht nicht hervor, zu welchem Zweck dieses Gebäude erstellt werden soll.
Nach Auskunft von Herr P. Jeremias, Vertreter der Bauherrschaft, will diese ein regionales Ruderzentrum aufbauen. Auch suche der Ruderclub Wohlensee eine neue Bleibe. Mitgliederbestand dieses Vereines zur Zeit 55 Personen.
Das geplante Gebäude mit einer Grösse von 58.28m
Länge und 20.13m Breite ist für diesen Standort eine
glatte Landverschwendung. Darin nicht berücksichtigt sind die
geplanten Flächen rund um das Gebäude.
Nach den eingereichten Plänen sind von den rund 1200m² fast 700m² reine Bootslagerfläche. Im weiteren sind grosse Trainings-und Aufenthaltsräume geplant.
Für die Nutzung als Bootshaus eines Vereines ist die Anlage
masslos überdimensioniert. Der Vergleich mit dem Rowing-Club
„Bern“ zeigt das deutlich.
1200m² gegenüber 200m² des
Rowing-Clubs
Diese einzige Landreserve in dieser Zone sollte so genutzt werden, dass vor allem die Bewohner unserer Gemeinde einen Nutzen daraus haben.
Die Dimensionen der Garderobegebäude von Tennis und Fussball mit total ca. 800 Mitgliedern sind klein und niedrig gehalten und stören nicht in der Landschaft dieses Erholungsgebietes.
Laut Baugesuch ist die Erschliessung über den Eyweg angegeben. Wer diesen Weg kennt, weiss dass dies unmöglich ist.
Einem weiteren, dem Baugesuch beigelegtem Plan ist zu entnehmen, dass vom Araweg her eine durch die Gemeinde zu erstellende Strasse bis in die Nähe dieser Parzelle zur Erschliessen erstellt werden müsste. Eine Umzonung der dazu erforderlichen Landfläche wäre notwendig.
Beide Erschliessungsvarianten führen durch die Quartierstrassen des Kappelenring. Diese sind für diesen Mehrverkehr nicht geeignet.
Es ist sicher nicht sinnvoll, ein Ruderzentrum im Einzugsbereich eines Wasservogelschutzgebietes von nationaler Bedeutung zu erstellen.
Eine in Gründung befindliche Stiftung ist als Bauherrschaft höchst problematisch, da sie keine verbindlichen Ansprechpersonen hat und der spätere Gebäudeunterhalt icht unbedingt sicher gestellt ist.
Die im Baugesuch als Anzahl der notwendig bezeichneten Parkplätze sind zur Art und Nutzung des Gebäudes absolut unverhältnismässig.