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Mobilfunkantenne Kappelenring 12b Ablauf und Baubeschwerde Einsprache auf Baugesuch Zusammenfassung Einsprache Bootshaus Ausflugstipps Bilder des Monats, Uferweg, Zeitungsartikel |
Unsere Beschwerde gegen die
Baubewilligung für die Mobilfunkantennenanlage auf
Haus Kappelenring 12b |
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Für den Chappele-Leist ist die
Begründung für die Erteilung der Baubewilligung
unbegreiflich, wir reichen deshalb Beschwerde ein. Im Kappelenring sind Dachaufbauten grundsätzlich verboten. Es gibt nur 3 Ausnahmen. Mobilfunkantennenanlagen fallen nicht darunter. Allerdings gibt es noch eine weitere Bestimmung, die den Gemeinderat ermächtigt, Fernseh- und andere Aussenantennen zu verbieten. Da der Gemeinderat dies nicht getan habe, schliesst man bei der Gemeinde, seien sämtliche Arten von Antennen erlaubt, selbst solche die es vor 25 Jahren gar noch nicht gab. Wir sind da anderer Meinung und haben eine ganze Reihe von Argumenten, weshalb dem nicht so ist. Es handelt sich um die beiden Absätze 4 (Dachaufbauten) und Absatz 5 (Antennen) von Art. 13 des Zonenreglementes Kappelenfeld aus dem Jahr 1967, auf die wir uns bei unserer Einsprache beriefen. Uns stört es aber ganz besonders, dass der Gemeinderat in dem halben Jahr zwischen Rückzug des ersten und Eingabe des zweiten Baugesuches Zeit gehabt hätte das Verbot auszusprechen. Und nun wurde genau dieses Versäumnis als Grund angeführt, unsere Einsprache abzuschmettern. In der Folge ist die Baubehörde auf alle übrigen Punkte unserer damaligen Einsprache kaum oder gar nicht mehr eingetreten. Auch das bemängeln wir. Wenn auch Sie selbst eine Beschwerde einreichen wollen, beachten Sie, dass Beschwerdeverfahren für diejenigen die unterliegen ein Kostenrisiko beinhalten. Hier finden Sie beim Kanton die entsprechende Information. Gehen sie zu "Wieviel kostet ein Beschwerdeverfahren?" Interessiert an einer Kopie unserer Beschwerde? Senden Sie uns ein Mail an webmaster@chappele-leist.ch |
Das
ging bisher
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Baugesuch für eine
Mobilfunkantenne auf Haus Kappelenring 12b (Archiv) |
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Das Baugesuch für die Antenne auf dem Haus Kappelenring 12B wurde Anfangs Januar erneut gestellt. Details siehe Mobilfunkantenne K'ring 12B Hier die Einsprache im Detail |
Am 8. und 9. März 2011 erhielten alle
Einsprecher von der Gemeinde einen
eingeschriebenen Brief. Im Anhang sind 7 Seiten
Stellungnahme der Baugesuchsteller. Dabei wird
Gelegenheit zu Schlussbemerkungen gegeben. Ebenfalls
zur Aufrechterhaltung bzw. Rückzug der Einsprache. Was geschieht, wenn man nicht antwortet? Der Leist hat bei der Gemeinde nachgefragt. Die schriftliche Antwort: "Sofern Sie die Einsprache nicht schriftlich zurückziehen, wird diese automatisch aufrecht erhalten." Wenn Sie ein Mitglied der Baukommission kennen, wäre es sicher nicht schlecht, Dieses mal anzusprechen. Das Hauptargument: Die Bauordnung wird verletzt. Siehe unten. Die Mitglieder der Baukommission sind: Christian Lauterburg, Uettligen / Christof Scheurer, Innerberg / Otto Arregger, Wohlen / Thomas Gerber, Hinterkappelen-Schlossmatt / Michael Meyer, Innerberg Quelle: http://www.wohlen-be.ch/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/dokumente/behoerden.pdf |
Der Leist hat eine Antwort vorbereitet. Die Hauptpunkte:
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Verschiedenes |
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Bild des Monats Bilder, die mal am Anfang der Homepage standen |
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Wohlener Hecht |
Unser
Präsident Erwin Dubs erhält den Wohlener Hecht.
Mehr in den Zeitungen Bund
und BZ |
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Uferweg:
Der Leist wird sich für einen ufernahen
Weg und dessen baldige Verwirklichung
einsetzen. Das Wie und Wo will der Leist aber den Fachleuten überlassen. Unsere Stellungnahme vom 21. September 2006 im Mitwirkungsverfahren zum Uferweg Das vom Kanton publizierte Ergebnis der Mitwirkung finden sie hier |
Frühere Stellungnahmen des Leistes (teilweise überholt) |
2005: Richtplan der Gemeinde
Wohlen 2005: Regionales Ruderzentrum |
Böse Grüsse von der Post: Ein Artikel aus dem Beobachter | |
Uferschutzplan resp. Bootshaus | |
In einem zweiten
Anlauf möchte der Ruderclub Wohlensee sein Projekt eines Bootshauses verwirklichen. 2009 fand eine
Öffentliche Mitwirkung Uferschutzplan ..... im
Bereich der Zone für Sport- und Freizeitanlagen
statt. Damit sollte die Grundlage geschaffen
werden, um das Vorhaben überhaupt bewilligen zu
können. Der Leist hat sich bereits damals dazu
geäussert. Aus verschiedenen Gründen ablehnend. (Parklätze, Mehrverkehr, Erschliessung, Grösse und Einrichtung des Gebäudes, Bauordnung hat sich nicht an ein voreilig gekauftes Gebäude anzupassen, Einwasserungsstelle, verbleibenden Landreserven für die Bewohner der Gemeinde Wohlen reservieren, in nächster Nähe besteht bereits ein Ruderclub) Unsere damalige detaillierte Stellungnahme und ein grösseres Bild gibt es hier |
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Januar 2012 |
Öffentliche Planauflage mit 30 Tagen
Einsprachefrist. Im Prinzip die gleiche Planung
wie bereits 2009. Der Leist hat nach ausführlicher Beratung innerhalb der Plattform Einsprache gemacht. Unsere detaillierte Einsprache finden Sie hier. |
Unsere
Bedenken sind u.A: |
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