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Antenne Mobilfunkantenne
Kappelenring 12b

Ablauf und Baubeschwerde
Einsprache auf Baugesuch
Zusammenfassung


Einsprache Bootshaus


Ausflugstipps


Bilder des Monats, Uferweg, Zeitungsartikel






Unsere Beschwerde gegen die Baubewilligung für die Mobilfunkantennenanlage  auf Haus Kappelenring 12b

14bFür den Chappele-Leist ist die Begründung für die Erteilung der Baubewilligung unbegreiflich, wir reichen deshalb Beschwerde ein.

Im Kappelenring sind Dachaufbauten grundsätzlich verboten. Es gibt nur 3 Ausnahmen. Mobilfunkantennenanlagen fallen nicht darunter. Allerdings gibt es noch eine weitere Bestimmung, die den Gemeinderat ermächtigt, Fernseh- und andere Aussenantennen zu verbieten.
Da der Gemeinderat dies nicht getan habe, schliesst man bei der Gemeinde, seien sämtliche Arten von Antennen erlaubt, selbst solche die es vor 25 Jahren gar noch nicht gab. Wir sind da anderer Meinung und haben eine ganze Reihe von Argumenten, weshalb dem nicht so ist.
 
Es handelt sich um die beiden Absätze 4 (Dachaufbauten) und Absatz 5 (Antennen) von Art. 13 des Zonenreglementes Kappelenfeld aus dem Jahr 1967, auf die wir uns bei unserer Einsprache beriefen.

Uns stört es aber ganz besonders, dass der Gemeinderat in dem halben Jahr zwischen Rückzug des ersten und Eingabe des zweiten Baugesuches Zeit gehabt hätte das Verbot auszusprechen. Und nun wurde genau dieses Versäumnis als Grund angeführt, unsere Einsprache abzuschmettern.

In der Folge ist die Baubehörde auf alle übrigen Punkte unserer damaligen Einsprache kaum oder gar nicht mehr eingetreten. Auch das bemängeln wir.

Wenn auch Sie selbst eine Beschwerde einreichen wollen, beachten Sie, dass Beschwerdeverfahren für diejenigen die unterliegen ein Kostenrisiko beinhalten. Hier finden Sie beim Kanton die entsprechende Information. Gehen sie zu "Wieviel kostet ein Beschwerdeverfahren?"

Interessiert an einer Kopie unserer Beschwerde?
Senden Sie uns ein Mail an webmaster@chappele-leist.ch
Das ging bisher
April 2010 Erstes Baugesuch
Details Mobilfunkantenne K'ring 12B
Mai 2010 Einsprache Chappele-Leist: Hauptbegründung sind formelle Mängel und Verstoss gegen Bauvorschriften. Die Strahlungswerte werden nicht gerügt
Mai 2010 Baugesuch wird zurück gezogen, da bei einer der Nachbarliegenschaft die Grenzwerte nicht eingehalten sind.
Mai bis  Nov
Der Gemeinde werden von verschiedenen Seiten Petitionen eingereicht, die die Gemeinde bitten, eine Mobilfunkantennenanlage im Kappelenring zu verhindern.
Andere Gruppen fordern den Gemeinderat auf, eine Antennenplanung zu machen, wie es andere Gemeinden im Kanton Bern bereits taten.
Bescheid der Gemeinde: „Man könne nichts machen“.
Nov 2010
2. Baugesuch mit verminderter Strahlungsleistung
Jan 2011 Einsprache Chappele-Leist
Entspricht grossenteils 1. Einsprache

März 2011 Schlussbemerkung seitens der Projektverfasser.
Stellungnahme des  Chappele-Leist
Okt 2011 Gemeinde bewilligt Bauvorhaben
Okt 2011 Chappele-Leist reicht Beschwerde ein
Jan 2012
Chappele-Leist reicht Schlussbemerkung zu den Stellungnahmen von Gemeinde und Sunrise ein

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Baugesuch für eine Mobilfunkantenne auf Haus Kappelenring 12b (Archiv)
14b
Das Baugesuch für die Antenne auf dem Haus Kappelenring 12B wurde Anfangs Januar erneut gestellt.
Details siehe
Mobilfunkantenne K'ring 12B
Hier die Einsprache im Detail

Am 8. und 9. März 2011 erhielten alle Einsprecher  von der Gemeinde einen eingeschriebenen Brief. Im Anhang sind 7 Seiten Stellungnahme der Baugesuchsteller. Dabei wird Gelegenheit zu Schlussbemerkungen gegeben. Ebenfalls zur Aufrechterhaltung bzw. Rückzug der Einsprache.

Was geschieht, wenn man nicht antwortet?
Der Leist hat bei der Gemeinde nachgefragt. Die schriftliche Antwort:
"Sofern Sie die Einsprache nicht schriftlich zurückziehen, wird diese automatisch aufrecht erhalten."

Wenn Sie ein Mitglied der Baukommission kennen, wäre es sicher nicht schlecht, Dieses mal anzusprechen. Das Hauptargument: Die Bauordnung wird verletzt. Siehe unten.
Die Mitglieder der Baukommission sind:
Christian Lauterburg, Uettligen / Christof Scheurer, Innerberg / Otto Arregger, Wohlen / Thomas Gerber, Hinterkappelen-Schlossmatt / Michael Meyer, Innerberg
Quelle: http://www.wohlen-be.ch/de/stadtverwaltung/dienstleistungen/dokumente/behoerden.pdf


Der Leist hat eine Antwort vorbereitet. Die Hauptpunkte:

  1. Die Stellungnahme der Baugesuchsteller befasst sich auf 3 von 6½ Seiten mit Strahlung und Grenzwerten.
    Diese ganze Argumentation ist völlig irrelevant, da der Chappele-Leist weder die Grenzwerte an und für sich noch deren Einhaltung angezweifelt oder in Frage gestellt hatte. (Der Chappele-Leist war sich sehr wohl bewusst, dass bei Einhaltung der Grenzwerte andere Argumente wie die Verletzung  von Bauvorschriften usw. vorgebracht werden müssen)
  2. Der Leist machte in seiner Einsprache die Sonderbauvorschriften Chappelefeld geltend. Darauf gehen die Baugesuchsteller überhaupt nicht ein. Stattdessen verweisen sie auf ein Bundesgerichtsurteil, das die Stadt Zürich betrifft. Der Fall ist nicht mit Hinterkappelen vergleichbar.In Zürich sind Dachaufbauten erlaubt und lediglich deren Lage und Grösse einschränkt, im Kappelenring grundsätzlich verboten.
  3. Dass die Container innerhalb der bestehenden Dachaufbauten platziert werden ist irrelevant. Die Dachaufbauten wurden zu einem ganz anderen Zweck bewilligt.
    Die „notwendige Technik“ kann praktisch ohne Verluste genau so gut in der darunter liegenden Wohnung untergebracht werden. Dabei kam erst noch zum Vorschein, dass diese Container wegen der Ventilatoren Geräusch verursachen. Eine Tatsache, die im Baugesuch verschwiegen wurde.
  4. Die Baugesuchsteller bemühen ein weiteres Bundesgerichtsurteil, das beweist „Mobilfunkanlagen können folglich innerhalb von Bauzonen frei errichtet werden,
    sofern sie die jeweils geltenden baurechtlichen Vorschriften einhalten und den Vorgaben der NISV entsprechen.“
    Wie recht die
    Baugesuchsteller doch haben! Im Kappelenring werden sie eben gerade nicht eingehalten. (Danke für den wertvollen Hinweis)
  5. Dass die umliegenden Eigentümer Wertverminderungen entschädigungslos hinzunehmen haben ist eine recht freie Interpretation der rechtlichen Situation durch den Baugesuchsteller. Einen Verweis auf Gesetze oder die die Rechtsprechung bleibt er schuldig.
Wenn Sie die ganze Anwort lesen möchten: Hier
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Verschiedenes

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Wohlener Hecht
Unser Präsident Erwin Dubs erhält den Wohlener Hecht.
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Uferweg

Uferweg: Der Leist wird sich für einen ufernahen Weg und dessen baldige Verwirklichung einsetzen.
Das Wie und Wo will der Leist aber den Fachleuten überlassen.

Unsere Stellungnahme
vom 21. September 2006 im Mitwirkungsverfahren zum Uferweg
Das vom Kanton publizierte Ergebnis der Mitwirkung finden sie hier
Frühere Stellungnahmen
des Leistes
(teilweise überholt)
2005: Richtplan der Gemeinde Wohlen
2005: Regionales Ruderzentrum

Böse Grüsse von der Post: Ein Artikel aus dem Beobachter
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Uferschutzplan resp. Bootshaus
Bootshaus In einem zweiten Anlauf möchte der Ruderclub Wohlensee sein Projekt eines Bootshauses verwirklichen. 2009 fand eine Öffentliche Mitwirkung Uferschutzplan ..... im Bereich der Zone für Sport- und Freizeitanlagen statt. Damit sollte die Grundlage geschaffen werden, um das Vorhaben überhaupt bewilligen zu können. Der Leist hat sich bereits damals dazu geäussert. Aus verschiedenen Gründen ablehnend.
(Parklätze, Mehrverkehr, Erschliessung, Grösse und Einrichtung des Gebäudes, Bauordnung hat sich nicht an ein voreilig gekauftes Gebäude anzupassen, Einwasserungsstelle, verbleibenden Landreserven für die Bewohner der Gemeinde Wohlen reservieren, in nächster Nähe besteht bereits ein Ruderclub) 
Unsere damalige detaillierte Stellungnahme und ein grösseres Bild gibt es hier
Januar 2012
Öffentliche Planauflage mit 30 Tagen Einsprachefrist. Im Prinzip die gleiche Planung wie bereits 2009.
Der Leist hat nach ausführlicher Beratung innerhalb der Plattform Einsprache gemacht.
Unsere detaillierte Einsprache finden Sie hier.
Unsere Bedenken sind u.A:
  • Der Bedarfsnachweis ist ungenügend. Wenn man den Anspruch erhebt, einen Beitrag für den Grossraum Bern zu leisten, muss auch ein entsprechendes Gesamtkonzept unter Einbezug aller Akteure erstellt werden. Ein solches fehlt.
  • Die Gemeinde Wohlen muss gerade auch im Bereich Freizeit und Sport mit den Landressourcen haushälterisch umgehen.
  • Die maximalen Gebäudemasse von 55 Meter Länge, 21 Meter Breite und 6 Meter Höhe sind überdimensioniert und rühren von einem voreilig angeschafften, ursprünglich für die Expo 2002 als Ausstellungs-Provisorium erstellten Gebäude für das Migros Restaurant Mistral her.
  • Es sollen weiterhin nur eingeschossige Bauten erlaubt werden. Somit sind die max. 6 Meter Gebäudehöhe nicht notwendig.
  • Über die Kosten für den Landerwerb zur Erschliessung und für die Infrastruktur der „Bootshausparzelle“ werden keine Angaben gemacht.
  • Über die Sicherstellung des langfristigen Unterhaltes des bereits 10 Jahre alten Expo-Provisoriums fehlen Angaben
  • Die Anpassung des Uferschutzplanes ist nur darauf ausgerichtet, das geplante Bootshaus zu ermöglichen. Vorhandene Interessenkonflikte werden heruntergespielt.
  • Wer finanziert die Verlegung des Uferweges?
  • Die Anzahl geplanter Parkplätze beim Bootshaus sind angesichts der präsentierten Zahlen völlig unrealistisch.
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Chutzeturm Frienisberg    Details hier


Ein Ausflugstyp für schlechtes Wetter, ganz in der Nähe:
Museum und Galerie für optische Täuschungen und Holographien in Ittigen    Details hier