www.chappele-leist.ch
Die
Mobilfunkantennenanlage auf Haus 12 in
Kürze
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Der Chappele-Leist hat seine Einsprache mit dem bestehenden Verbot von Dachaufbauten im Kappelenring begründet. Die Gemeinde machte nun das nicht ausgesprochene Antennenverbot geltend, um die Antenne wegen "Gleichbehandlung" durchwinken zu können. Sie findet im März 2012 - fast 2 Jahre später - gegenüber den Petitionären dann nachträglich noch weitere Gründe, weshalb sie keine Antennenplanung machen kann. Gründe die kurz danach durch ein neues Bundesgerichtsurteil im Falle Antennenplanung Urtenen-Schönbühl widerlegt wurden. Dem Chappele-Leist fehlen leider die finanziellen Mittel um die Sache bis zum Bundesgericht durchzustehen. Mehr |
Unsere
Beschwerde gegen die Baubewilligung für die
Mobilfunkantennenanlage auf Haus Kappelenring 12b wurde
abgelehnt Oder: Verpasste Chancen und eine für die Bewohner nachteilige Rechtsauslegung, ohne dazu gezwungen zu sein. |
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Für den Chappele-Leist war die Begründung für
die Erteilung der Baubewilligung unbegreiflich. Wir
reichten deshalb
Beschwerde ein. Nun wurde unsere
Beschwerde von der Bau- und Energiedirektion des Kantons
Bern mit der Begründung abgelehnt, dass eine Gemeinde die
von ihr erlassenen Reglemente nach eigenem Gusto
auslegen kann, wenn diese „im rechtlichen Sinne
haltbar“ ist. Unter diesen Umständen sieht sich der Leist nicht in der Lage die Sache weiter zu ziehen. Es geht hier nicht mehr nur um die Antenne, sondern eine grundlegende Rechtsfrage. Das Kostenrisiko übersteigt unsere finanziellen Möglichkeiten, ist doch damit zu rechnen, dass Sunrise die Sache bis zum Bundesgericht weiter zieht, wenn sie bei einer Gerichtsinstanz unterliegen sollte. Dem Leist und dem weiteren Einsprecher wurden bereits jetzt zusammen 5’790.40 Fr Kosten aufgebrummt. |
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Der Leist begründete
damals seine Einsprache hauptsächlich damit, dass gemäss
Zonenreglement Dachaufbauten nicht erlaubt sind,
Zulässig sind lediglich Lift- und Treppenhausaufbauten,
soweit sie zur Bedienung des obersten Wohngeschosses
erforderlich sind und eventuelle Heizungsräume. Die Gemeinde machte nun plötzlich den nachfolgenden Absatz geltend, nachdem der Gemeinderat das Erstellen von Fernseh- und anderen Aussenantennen verbieten kann. Und da er nie ein solches Verbot erlassen hätte, seien alle Arten von „anderen Aussenantennen“ erlaubt, selbst solche die es beim Erlass des Reglementes noch gar nicht gab. Dass es sich bei einer Mobilfunkantenne um eine Sende- und nicht nur um eine Empfangsantenne handelt und gleich noch (im Gegensatz zu den Antennen von Swisscom und Orange) trotz Verbot von Dachaufbauten ein ganzer Container mit Elektronik und Klimaanlage aufs Dach gestellt werden soll, ist plötzlich nicht mehr relevant. Heute
wissen wir es besser:
Es hätte
genügt, wenn der Gemeinderat rechtzeitig eben dieses
dieses Antennen-Verbot erlassen hätte. Z.B. im Juni 2010, als
über 100 Bürger eine Petition einreichten und darum
baten, eine Antennenplanung wie Lyss und
Urtenen-Schönbühl vorzunehmen. Nein, man beschied uns,
dass man nur im Falle eines Verstosses gegen die
Bauvorschriften etwas machen könne.
Die Gemeinde begründet ihren Entscheid auch noch mit "Gleichbehandlung mit anderen Ortsteilen". Dabei wurden doch Sonderbauvorschriften eben gerade deshalb geschaffen, um den unterschiedlichen Bedürfnisse dieser Ortsteile Rechnung zu tragen. Sie bringen übrigens nicht immer nur Vorteile. Es kommt aber noch besser: Die Gemeinde machte ein Urteil des Verwaltungsgerichtes zu einem fast gleich lautenden Verbot von Dachaufbauten in der Überbauung Tannacker in Kehrsatz geltend. Ihr Vorrecht, die eigenen Vorschriften auch selbst auslegen zu können wird darin zwar bestätigt. Aber:
Hat unsere Gemeinde nicht das ganze von ihr zitierte Urteil gelesen?? Da hätte dem Gemeinderat doch ein Licht aufgehen müssen. Weshalb gingen Sunrise und ein nicht in der Gemeinde wohnhafter Hausbesitzer den eigenen Bürgern vor? Der Chappele-Leist ist zu tiefst enttäuscht. |
Das
ging bisher
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