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    Die Mobilfunkantennenanlage auf Haus 12 in Kürze 
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  • Ein erstes Baugesuch wurde im Mai 2010 kurz nach der Publikation wieder zurückgezogen.
  • Etwa 100 Petitionäre forderten daraufhin im Juni von der Gemeinde eine Antennenplanung vorzunehmen,
    und die Zeit bis zur erwarteten Einreichung eines neuen Baugesuches zu nutzen. (Vorbild z.B. Lyss, Urtenen-Schönbühl, Ittigen)
  • Im August jede Menge Begründungen seitens der Gemeinde, weshalb man nichts machen könne.
  • Die Zeit verstreicht ungenutzt: Im November 2010 wird dann ein neues Baugesuch eingereicht. Über 100 Einsprachen
  • Die Gemeinde lässt sich Zeit: Im Oktober 2011 erteilt die Gemeinde trotz Einsprachen die Bewilligung. 2 Einsprecher führen Beschwerde.


Das stört uns

  • Begründet wird die Bewilligung damit, dass der Gemeinderat befugt sei, Antennen zu verbieten,
    er ein solches Verbot aber nie erlassen hätte.
    Dabei hätte er als Reaktion auf die Petitionen genau dieses Verbot erlassen können.
    Die Antenne hätte damit rechtzeitig und auf ganz einfache Art verhindert werden können.

  • Die Gemeinde besteht darauf, dass ihr das Privileg zukomme, von ihr erlassenen Zonenreglemente zu interpretieren.
    Die sachlichen Gründe der Einsprecher werden nicht berücksichtigt.
    Sie beruft sich dabei auf ein Urteil in einem fast gleichen Fall in der Gemeinde Kehrsatz, wo dieses Privileg der Gemeinde bestätigt wurde.
    Pikant ist, dass hier die Gemeinde dieses Privileg zu Gunsten der Bürger nutzte und die Baubewilligung für eine Antenne verweigerte!

Der Chappele-Leist hat seine Einsprache mit dem bestehenden Verbot von Dachaufbauten im Kappelenring begründet. Die Gemeinde machte nun das nicht ausgesprochene Antennenverbot geltend, um die Antenne wegen "Gleichbehandlung" durchwinken zu können. Sie findet im März 2012 - fast 2 Jahre später - gegenüber den Petitionären dann nachträglich noch weitere Gründe, weshalb sie keine Antennenplanung machen kann. Gründe die kurz danach durch ein neues Bundesgerichtsurteil im Falle Antennenplanung Urtenen-Schönbühl widerlegt wurden. Dem Chappele-Leist fehlen leider die finanziellen Mittel um die Sache bis zum Bundesgericht durchzustehen.

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Unsere Beschwerde gegen die Baubewilligung für die Mobilfunkantennenanlage auf Haus Kappelenring 12b wurde abgelehnt
Oder: Verpasste Chancen und eine für die Bewohner nachteilige Rechtsauslegung, ohne dazu gezwungen zu sein.

Für den Chappele-Leist war die Begründung für die Erteilung der Baubewilligung unbegreiflich. Wir reichten deshalb Beschwerde ein.

Nun wurde unsere Beschwerde von der Bau- und Energiedirektion des Kantons Bern mit der Begründung abgelehnt, dass eine Gemeinde die von ihr erlassenen Reglemente nach eigenem Gusto auslegen kann, wenn diese „im rechtlichen Sinne haltbar“ ist.
Andere Ansichten der Bürger zählen da leider nicht und seien sie sachlich noch so begründet.

Unter diesen Umständen sieht sich der Leist nicht in der Lage die Sache weiter zu ziehen. Es geht hier nicht mehr nur um die Antenne, sondern eine grundlegende Rechtsfrage. Das Kostenrisiko übersteigt unsere finanziellen Möglichkeiten, ist doch damit zu rechnen, dass Sunrise die Sache bis zum Bundesgericht weiter zieht, wenn sie bei einer Gerichtsinstanz unterliegen sollte. Dem Leist und dem weiteren Einsprecher wurden bereits jetzt zusammen 5’790.40 Fr Kosten aufgebrummt.

Der Leist begründete damals seine Einsprache hauptsächlich damit, dass gemäss Zonenreglement Dachaufbauten nicht erlaubt sind, Zulässig sind lediglich Lift- und Treppenhausaufbauten, soweit sie zur Bedienung des obersten Wohngeschosses erforderlich sind und eventuelle Heizungsräume.

Die Gemeinde machte nun plötzlich den nachfolgenden Absatz geltend, nachdem der Gemeinderat das Erstellen von Fernseh- und anderen Aussenantennen verbieten kann. Und da er nie ein solches Verbot erlassen hätte, seien alle Arten von „anderen Aussenantennen“ erlaubt, selbst solche die es beim Erlass des Reglementes noch gar nicht gab. Dass es sich bei einer Mobilfunkantenne um eine Sende- und nicht nur um eine Empfangsantenne handelt und  gleich noch (im Gegensatz zu den Antennen von Swisscom und Orange) trotz Verbot von Dachaufbauten ein ganzer Container mit Elektronik und Klimaanlage aufs Dach gestellt werden soll, ist plötzlich nicht mehr relevant.

Heute wissen wir es besser: Es hätte genügt, wenn der Gemeinderat rechtzeitig eben dieses dieses Antennen-Verbot erlassen hätte. Z.B. im Juni 2010, als über 100 Bürger eine Petition einreichten und darum baten, eine Antennenplanung wie Lyss und Urtenen-Schönbühl vorzunehmen. Nein, man beschied uns, dass man nur im Falle eines Verstosses gegen die Bauvorschriften etwas machen könne.

  • Weshalb war der Verstoss gegen die Bauvorschriften plötzlich nicht mehr relevant?
    Sondern ein anderer Passus: ein (angeblich) nie erlassenes Antennenverbot?

  • Weshalb kam dem Gemeinderat dieses Verbot nicht schon bei den Petitionen ein Jahr vorher in den Sinn?
    Wo es zum Vorteil der Bürger gewesen wäre und nicht wie jetzt zu deren Nachteil.
    Immerhin sind gegen 300 Wohnungen vom einem substantiellen Wertverlust betroffen.
  • Weshalb erst jetzt?
    Wo absolut keine Notwendigkeit bestand nach vertaner Chance diesen Artikel noch aus der Trickkiste hervorzuzaubern.
    Selbst Sunrise beschied in der ersten Eingabe auf unsere Beschwerde, dass das Antenneverbot für die Erteilung der Bewilligung nicht relevant sei. In ihrer 2. Eingabe
    liessen sie sich natürlich gerne von der Gemeinde eines Anderen belehren!

Die Gemeinde begründet ihren Entscheid auch noch mit "Gleichbehandlung mit anderen Ortsteilen". Dabei wurden doch Sonderbauvorschriften eben gerade deshalb geschaffen, um den unterschiedlichen Bedürfnisse dieser Ortsteile Rechnung zu tragen. Sie bringen übrigens nicht immer nur Vorteile. Es kommt aber noch besser: Die Gemeinde machte ein Urteil des Verwaltungsgerichtes zu einem fast gleich lautenden Verbot von Dachaufbauten in der Überbauung Tannacker in Kehrsatz geltend. Ihr Vorrecht, die eigenen Vorschriften auch selbst auslegen zu können wird darin zwar bestätigt. Aber:
  • Die Gemeinde Kehrsatz stand auf der anderen Seite, sie hat diesen Spielraum zu Gunsten der Bürger ausgenutzt.
  • Die Gemeinde Kehrsatz hatte die Bewilligung verweigert!

Hat unsere Gemeinde nicht das ganze von ihr zitierte Urteil gelesen??

Da hätte dem Gemeinderat doch ein Licht aufgehen müssen.

Weshalb gingen Sunrise und ein nicht in der Gemeinde wohnhafter Hausbesitzer den eigenen Bürgern vor?

Der Chappele-Leist ist zu tiefst enttäuscht.

14b
Das ging bisher
April 2010 Erstes Baugesuch
Details Mobilfunkantenne K'ring 12B
Mai 2010 Einsprache Chappele-Leist: Hauptbegründung ist Verstoss gegen Bauvorschriften. Die Strahlungswerte werden nicht gerügt. Total 105 Einsprachen.
Mai 2010 Baugesuch wird zurück gezogen, da  die Grenzwerte nicht eingehalten sind.
Juni 2010
Verschiedene Petitionen, die Mobilfunkantennenanlage zu verhindern, bzw. eine Antennenplanung zu machen, wie es andere Gemeinden im Kanton Bern bereits taten.
Bescheid der Gemeinde: Solange die Bauordnung nicht verletzt wird könne man nichts machen.
Nov 2010
2. Baugesuch mit verminderter Strahlungsleistung. Strahungswerte werden eingehalten. Total 134 Einsprachen. (Inkl. der Ersten)
Jan 2011 Einsprache Chappele-Leist
Entspricht grossenteils 1. Einsprache

Okt 2011 Gemeinde bewilligt Bauvorhaben. Grund: Eigenwillige  Auslegung der Bauvorschriften
Okt 2011 Und Chappele-Leist reicht Beschwerde ein. Neben dem Leist reicht nur noch ein weiterer Einsprecher Beschwerde ein.
März 2012 Beschwerde wird abgewiesen. Hauptgrund: Gemeinde wird das Recht zugestanden die von ihr erlassenen Vorschriften nach eigenem Gusto auszulegen.
März 2012 Nach 2 Jahren begründet die Gemeinde gegenüber den Petitionären, weshalb sie keine Antennenplanung machen kann.
April 2011
Bundesgericht erklärt Antennenplanung in Urtenen-Schönbühl für rechtens.

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